Hier können Kontaktpersonen für Rückfragen bzw. der vertragliche Vertreter erfasst werden.
1. Vertreter für diese Steuererklärung:
Bevollmächtigt zur Entgegennahme von Auflagen und Entscheiden bzw. Veranlagungsverfügungen für die jeweilige Steuerperiode. Es muss keine zusätzliche Vollmacht eingereicht werden. Die Vollmacht gilt nur für die Steuererklärung, in welcher ein spezieller Vertreter erfasst wurde.
2. Genereller Vertreter:
Bevollmächtigt zur Entgegenahme jeglicher Korrespondenz (Auflage, Entscheid/Verfügung, Rechnungen). Die Vollmacht gilt für alle laufenden oder künftigen Steuerverfahren bis zum schriftlichen Widerruf durch die steuerpflichtige Person oder bis zur Mandatsniederlegung durch die bevollmächtigte Person . Auch die künftigen Zugangscodes für die elektronische Deklaration werden diesem Vertreter zugestellt. Die Daten werden aus dem Steuerregister des Kantonalen Steueramtes Zürich übernommen. Für die Änderung oder erstmalige Bestellung eines Generalvertreters über ZHcorporateTax muss das ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Formular Vertretungsvollmacht für juristische Personen elektronisch als Beilage zur Steuererklärung eingereicht werden. Um eine bestehende Generalvollmacht aufzuheben (ohne Ersatz), ist ein rechtsgültig unterzeichneter Widerruf mit der Steuererklärung einzureichen.
3. Hat sich der Generelle Vertreter geändert:
Falls ja, ist eine handschriftlich unterzeichnete Vollmacht für den neuen Vertreter oder ein Widerruf hochzuladen.
4. Gesetzliche Vertreter:
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften bestimmter Vertreter. Die Daten werden aus dem Steuerregister des Kantonalen Steueramtes Zürich übernommen. Sollten die Daten fehlerhaft sein, so wenden Sie sich bitte an das Kantonale Steueramt Zürich betreffend einer Korrektur.
5. Rückfragen in dieser Steuersache sind zu richten an:
Wenn keine Vertretung vorliegt, ist hier die zuständige Kontaktperson in der Firma zu erfassen. Die Bezeichnung einer Person für Rückfragen begründet kein Vertretungsverhältnis.
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