Beteiligungsabzug

Fachliche Informationen zum Beteiligungsabzug und zu den Gestehungskosten finden Sie hier.

In der Karte "Beteiligungsabzug" können sowohl der Beteiligungsabzug selber wie auch die Gestehungskosten der einzelnen Beteiligungen erfasst werden. Die Erfassung erfolgt dabei pro Beteiligung, so dass die Grunddaten jeweils von Jahr zu Jahr weitervererbt werden und nur die Erträge oder Mutationen in den Gestehungskosten nachgetragen werden müssen.

1. Grunddaten für die Berechnung

Diese Daten gelten für alle Beteiligungen gleichermassen und sind darum nur einmal zu erfassen. Normalerweise wird der Bund automatisch analog Kanton übernommen. Falls die Beträge abweichen, muss die Option "Bundessteuer abweichend" ausgewählt werden.

Gewinnsteuerwert der Gesamtaktiven:

Summe der Gewinnsteuerwerte aller Aktiven

Total Finanzierungsaufwand in der Steuerperiode:

Als Finanzierungsaufwand gelten Schuldzinsen, Kommissionen und weitere Aufwendungen, die wirtschaftlich den Schuldzinsen gleichzustellen sind. Der Anteil am gesamten Finanzierungsaufwand, welcher auf die Beteiligungen entfällt, entspricht dem auf drei Dezimalen genau berechneten prozentualen Verhältnis der Gewinnsteuerwerte der Beteiligungen, für deren Erträge die Ermässigung beansprucht wird, zum Gewinnsteuerwert der gesamten Aktiven.

Grundlage für die Abzugsberechnung:

Je nach Auswahl wird der Gewinn aus Ziffer 7 oder Ziffer 8 des Hauptformulars als Grundlage in die Berechnung übernommen.

2. Aufstellung der Beteiligungen

Durch klicken auf das Bleistiftsymbol gelangt man in die Aufstellung der einzelnen Beteiligungen.

Mit Beteiligung hinzufügen kann ein neuer Eintrag eröffnet werden.

Die Punkte 1 - 6 sind die allgemeinen Angaben zur Beteiligung bzw. zur Gesellschaft, von welcher die Beteiligung gehalten wird.

1. Direkte Bundessteuer abweichend

Falls die Direkte Bundessteuer und die Staats- und Gemeindesteuer abweichende Beträge aufweisen, muss diese Checkbox aktiviert werden.

2. Bezeichnung und Rechtsform des Unternehmens

Ausländische juristische Personen werden den inländischen juristischen Personen gleichgestellt, denen sie rechtlich oder tatsächlich am ähnlichsten sind (Art. 49 Abs. 3 DBG).

3. UID der Gesellschaft

Sofern die Gesellschaft eine UID besitzt, bitte diese erfassen. Die UID kann unter UID Admin angefragt werden.

4. Art der Titel

Die möglichen Titelarten können über das Dropdown-Menü ausgewählt werden.

5. Anzahl der Titel

Die Stückzahl der sich im Besitz befindlichen Titel

6. Nominalkapital der Gesellschaft

Als Nominalbetrag der Gesellschaft gilt das einbezahlte Kapital im Zeitpunkt des Anfalls des Beteiligungsertrages oder am Ende der Steuerperiode (Geschäftsjahr)


Die Vermögenswerte der Gesellschaft (Nr. 7 - 10) sind die aktuellen Daten per Ende der Steuerperiode, die benötigt werden, um festzustellen, ob eine Beteiligung die Voraussetzungen für einen Abzug erfüllt. 

7. Nominalbetrag der Beteiligung

Anteiliges Nominalkapital der Beteiligung.

8.Beteiligung in %

Dieser wird automatisch berechnet. Bei Genussscheinen ist die Beteiligungsquote am Gewinn und an den Reserven anzugeben.

9. Verkehrswert der Beteiligung

Der Verkehrswert ist nur bei Beteiligungen von weniger als 10% anzugeben. Als Verkehrswert im Sinne von Artikel 69 DBG gilt der Kurswert oder der aufgrund der «Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer» berechnete Steuerwert.

10 Gewinnsteuerwert / Buchwert

Als Gewinnsteuerwert gilt der Buchwert zuzüglich als Gewinn versteuerte stille Reserven.


Beim Nettoertrag der Beteiligung handelt es sich um die in der laufenden Periode ausbezahlten Ausschüttungen.

11. Beteiligung mind. 10% bzw. Verkehrswert mind. 1 Mio. CHF

Diese Voraussetzung wird aufgrund Ihrer Eingaben automatisch geprüft.

12. Bruttoertrag / Dividende

Zum Ertrag aus Beteiligungen gehören unter bestimmten, unterschiedlichen Voraussetzungen als Gewinn verbuchte Gewinnausschüttungen von Gesellschaften, an denen die Beteiligung besteht, sowie Kapital- und Aufwertungsgewinne auf Beteiligungen.

a) Gewinnausschüttungen:
Erträge aus Beteiligungen sind unter anderem alle ordentlichen und ausserordentlichen Gewinnausschüttungen wie Dividenden und Liquidationsüberschüsse, sofern sie als Gewinn besteuert werden, inklusive rückforderbare ausländische Quellensteuern und Rückerstattungen aus der Anrechnung ausländischer Quellensteuern. Kapitalrückzahlungen gelten als Ausschüttungen, soweit sie die Gestehungskosten übersteigen. Keine Erträge aus Beteiligungen sind insbesondere Leistungen, die bei  der leistenden Gesellschaft oder Genossenschaft geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellen

b) Kapital- und Aufwertungsgewinne
Zum Ertrag aus Beteiligungen gehören unter bestimmten Voraussetzungen auch Buchgewinne aus der Veräusserung von Beteiligungen sowie Erlöse aus der Veräusserung von dazugehörigen Bezugsrechten.

13. Wertberichtigung im Zusammenhang mit dem Ertrag

Für die Berechnung des Nettoertrages aus Beteiligungen sind sämtliche im Zusammenhang mit dem Ertrag stehenden Wertberichtigungen in Abzug zu bringen.

14. Effektiver Verwaltungsaufwand

Für die Berechnung des Nettoertrages aus Beteiligungen ist ein Betrag von 5% des Ertrages nach Abzug der damit im Zusammenhang stehenden Abschreibung zur Deckung des Verwaltungsaufwandes in Abzug zu bringen. Der Nachweis des effektiven Verwaltungsaufwandes bleibt vorbehalten. Durch Auswählen dieser Option können Sie den effektiven Verwaltungsaufwand erfassen.

15. Gestehungskosten

Über die Schaltfläche "Hinzufügen" können Sie die Gestehungskosten im Zusammenhang mit dieser Beteiligung erfassen und nachführen. Eine genaue Anleitung hierzu finden Sie hier.

3. Beteiligungsabzug

Der Abzug berechnet sich auf drei Dezimalen genau. 

 

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