Abschreibungen auf in früheren Jahren aufgewerteten Aktiven

Diese Karte ist optional. Wurden in früheren Jahren Aktiven (Liegenschaften, Beteiligungen, Maschinen, immaterielle Werte usw.) aufgewertet und bestehen diese Aufwertungen zu Beginn des aktuellen Geschäftsjahres noch ganz oder teilweise, sind sowohl die Abschreibungen, die im Geschäftsjahr auf den aufgewerteten Aktiven verbucht wurden, als auch der Aufwertungsbetrag anzugeben.

Abschreibungen auf Aktiven, die zum Ausgleich von Verlusten höher bewertet wurden, können nur vorgenommen werden, wenn die Aufwertungen handelsrechtlich zulässig waren und die Verluste im Zeitpunkt der Abschreibung verrechenbar gewesen wären. (vgl. Merkblatt A der Eidgenössischen Steuerverwaltung).

Um eine Abschreibung zu erfassen, aktivieren Sie die Karte und klicken Sie auf "Abschreibung hinzufügen".

In der Übersicht kann mit "Hinzufügen" eine neue Abschreibung erfasst werden.

 

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