Steuerausscheidung

Für die Staatssteuer ist eine Steuerausscheidung des steuerlich massgebenden Reingewinnes bei teilweiser Steuerpflicht in anderen Kantonen resp. im Ausland vorzunehmen, für die direkte Bundessteuer nur bei teilweiser Steuerpflicht im Ausland.

Für schweizerische Betriebsstätten ausländischer juristischer Personen erfolgt die Steuerausscheidung sowohl bei der Staatssteuer als auch bei der Bundessteuer objektmässig aufgrund der Jahresrechnungen der Betriebsstätten, die der Steuererklärung beizulegen sind. Im Übrigen erfolgt die Steuerausscheidung für Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Verhältnis zu anderen Kantonen und zum Ausland nach den Grundsätzen des Bundesrechts zum Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung.

Die Steuerausscheidung kann entweder direkt in ZHcorporateTax erstellt oder, wenn sie separat erstellt wurde, als Beilage hochgeladen werden. Um eine eigene Steuerausscheidung zu benutzen, klicken Sie auf "Ich füge eine eigene Berechnung bei". Danach muss nur der im Kanton Zürich steuerbare Gewinn- und Kapitalanteil sowie der satzbestimmende Gewinn erfasst werden.

Falls Sie die Steuerausscheidung in ZHcorporateTax vornehmen möchten, so wählen Sie die Option "Ich erfasse die Steuerausscheidung hier".

Beginnen Sie die Steuerausscheidung immer mit dem Kapital. Dies ist notwendig, um die Kapitalfaktoren zu berechnen, ein Wert der später auch für die Steuerausscheidung der Erträge benötigt wird.

Falls zusätzlich ein Immobiliengewinn ausgeschieden werden soll, so muss die entsprechende Option ebenfalls ausgewählt werden, damit die notwendigen Felder angezeigt werden. 

Allgemeiner Bedienungshinweis

Die Tabellen funktionieren etwas anders als die übrigen Seiten von ZHcorporateTax. Um mit der Tastatur zu navigieren und die Tabellen auszufüllen, können Sie folgende Kommandos verwenden:

  • Mit der "Enter" Taste versetzen Sie ein Feld in den "Eingabemodus", so dass sie Werte erfassen können.
  • Mit der "Escape" Taste verlassen Sie den Eingabemodus, so dass Sie nun wieder in der Tabelle navigieren können.
  • Mit den Pfeiltasten können Sie Ihren Cursor in der Tabelle bewegen und zwischen Spalten, Zeilen und Feldern wechseln.

Steuerdomizile

Die Steuerdomizile können ausschliesslich in den "Stammdaten" unter den "Steuerdomizilen" hinzugefügt und entfernt werden.

 

Kapitalausscheidung

Die Kapitalausscheidung ist der erste Teil der Steuerausscheidung, bei dem die Aktiven in den einzelnen Kantonen bzw. im Ausland berechnet werden. Die Fenster sind so aufgeteilt, dass die erste Spalte jeweils das Gesamttotal der Positionen anzeigt (1). Die zweite Spalte enthält jeweils die Daten des Kantons Zürich (2) und danach kommen die weiteren (ausserkantonalen und internationalen) Nebensteuerdomizile (3).

Die Kapitalausscheidung unterteilt sich in die folgenden Bereiche:

  • Lokalisierte Aktiven
  • Mobile Konti
  • Kapitalfaktoren
  • Ermässigung nach § 81 StG
  • Kapitalausscheidung (Berechnet)

Gewinnausscheidung

Die Art der Gewinnausscheidung (1) regelt, ob eine Steuerausscheidung aufgrund des Umsatzes oder aufgrund einzelner Erwerbsfaktoren erfolgen soll. Je nach Auswahl werden die auszufüllenden Felder im Eingabebereich (2) bzw. (3) angezeigt.

Danach kann die effektive Gewinnausscheidung vorgenommen werden. 

Der Steuerbare Reingewinn für den Kanton Zürich sowie der Satzbestimmende Gewinn werden nun automatisch in ZHcorporateTax übernommen.

Ausscheidung Immobiliengewinn

Wurde die Option "Ausscheidung Immobiliengewinn" selektiert, so kann der entsprechende Bereich ausgefüllt werden.

Kommentare

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.