Formular D - Übergangsregelung Statusverlust

Die fachlichen Informationen zu STAF im Allgemeinen und zum Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand im Speziellen finden Sie hier.

Falls Sie die Übergangsregelung Statusverlust geltend machen wollen, müssen sie diese Karte aktiveren.

Nach der Aktivierung können der Bestand der aufgedeckten stillen Reserven sowie die Abschreibung des aktuellen Jahres erfasst werden. Abschreibungen der Vorjahre müssen einmalig nacherfasst werden, danach erfolgt ein automatischer Vortrag auf die Folgejahre.

Die Werte werden in die Karte "Berechnung steuerbarer Reingewinn" übertragen.

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