Basis für Entlastungsbegrenzung

Die Fachlichen Informationen zu STAF finden Sie hier.

Die STAF-Ermässigungen unterliegen einer Entlastungsbegrenzung von 70% des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung und ohne Berücksichtigung Nettobeteiligungsertrags. Die vorliegende Aufstellung dient der Bemessung der massgebenden Basis für die Berechnung der maximalen Gesamtentlastung.

Die Werte werden in die Karte "Berechnung steuerbarer Reingewinn" übertragen.

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