Steuerdomizile

Unter "Steuerdomizile" verwalten Sie insbesondere ausserkantonale und internationale Nebensteuerdomizile.

  • Steuerdomizil am Ende des Geschäftsjahres
    • In dieser Gemeinde sind die Steuern für das abgelaufene Geschäftsjahr zu entrichten. Das Steuerdomizil wird aus den Stammdaten automatisch übernommen.
  • Hauptsitz
    • Falls die Adresse des Hauptsitzes nicht korrekt ist, muss dies dem Handelsregisteramt gemeldet werden. Für das Kantonale Steueramt ist der im Handelsregister eingetragene Hauptsitz für die Korrespondenzzustellung massgebend.
  • Zürcherische Betriebstätten / Liegenschaften
    Es können die im Kanton Zürich bestehenden Betriebsstätten sowie Kapitalanlageliegenschaften erfasst werden.
    • Betriebstättenauswahl
      Hier kann festgelegt werden, ob es sich um eine Betriebstätte, eine Betriebstätte mit eigener Liegenschaft oder eine Kapitalanlageliegenschaft handelt.
    • Gemeinde
      Hier wird die zürcherische Gemeinde ausgewählt
    • Angaben über die Betriebstätte
      Je nach getroffener Auswahl sind in diesem Bereich die auszufüllenden Felder eingeblendet.
  • Nebensteuerdomizile im In- und Ausland
    Für ausserkantonale Betriebsstätten / Liegenschaften muss der Kanton und die Gemeinde ausgewählt werden. Bei ausländischen Betriebsstätten / Liegenschaften, muss das Land des Nebensteuerdomizils erfasst werden.

Gut zu wissen:

Steuerausscheidung:

Die eigentliche Steuerausscheidung wird unter "Sonstiges" vorgenommen. Für jedes erfasste Steuerdomizil bzw. für jeden Kanton wird in der Steuerausscheidung automatisch ein dazugehöriger Eintrag generiert.

Nebensteuerdomizil löschen:

Ein Nebensteuerdomizil kann an dieser Stelle durch klicken auf das Symbol mit dem Papierkorb gelöscht werden. ACHTUNG: Sämtliche bereits in der Steuerausscheidung erfasste Daten werden dadurch ebenfalls unwiderruflich gelöscht.

 

Kommentare

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