Unter "Steuerdomizile" verwalten Sie insbesondere ausserkantonale und internationale Nebensteuerdomizile.
- Steuerdomizil am Ende des Geschäftsjahres
- In dieser Gemeinde sind die Steuern für das abgelaufene Geschäftsjahr zu entrichten. Das Steuerdomizil wird aus den Stammdaten automatisch übernommen.
- Hauptsitz
- Falls die Adresse des Hauptsitzes nicht korrekt ist, muss dies dem Handelsregisteramt gemeldet werden. Für das Kantonale Steueramt ist der im Handelsregister eingetragene Hauptsitz für die Korrespondenzzustellung massgebend.
- Zürcherische Betriebstätten / Liegenschaften
Es können die im Kanton Zürich bestehenden Betriebsstätten sowie Kapitalanlageliegenschaften erfasst werden.- Betriebstättenauswahl
Hier kann festgelegt werden, ob es sich um eine Betriebstätte, eine Betriebstätte mit eigener Liegenschaft oder eine Kapitalanlageliegenschaft handelt. - Gemeinde
Hier wird die zürcherische Gemeinde ausgewählt - Angaben über die Betriebstätte
Je nach getroffener Auswahl sind in diesem Bereich die auszufüllenden Felder eingeblendet.
- Betriebstättenauswahl
- Nebensteuerdomizile im In- und Ausland
Für ausserkantonale Betriebsstätten / Liegenschaften muss der Kanton und die Gemeinde ausgewählt werden. Bei ausländischen Betriebsstätten / Liegenschaften, muss das Land des Nebensteuerdomizils erfasst werden.
Gut zu wissen:
Steuerausscheidung:
Die eigentliche Steuerausscheidung wird unter "Sonstiges" vorgenommen. Für jedes erfasste Steuerdomizil bzw. für jeden Kanton wird in der Steuerausscheidung automatisch ein dazugehöriger Eintrag generiert.
Nebensteuerdomizil löschen:
Ein Nebensteuerdomizil kann an dieser Stelle durch klicken auf das Symbol mit dem Papierkorb gelöscht werden. ACHTUNG: Sämtliche bereits in der Steuerausscheidung erfasste Daten werden dadurch ebenfalls unwiderruflich gelöscht.
Kommentare
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