Die Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) muss in jedem Fall zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. Wie Sie einen Pflichtbeleg einreichen können, sehen Sie hier.
HINWEIS: Auch inaktive Gesellschaften müssen jeweils eine Jahresrechnung erstellen und diese der Steuererklärung beilegen.
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